
Recht
am eigenen Bild (KunstUrhG)
Sehr geehrte
Homepagebesucher,
gem. § 22 KunstUrhG dürfen
"Bildnisse nur mit
Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt
werden."
Wir sind sehr um die
Aktualität unserer Homepage bemüht. Dies wird durch Berichte und Fotos von
Veranstaltungen und sonstigen Ereignissen innerhalb unseres Vereins
bewerkstelligt. Daraus ergibt sich unweigerlich, dass sich Vereinsmitglieder
oder auch Außenstehende auf unseren eingestellten Bildern wiederfinden.
Um den H.u.GTEV Saalachthaler und auch die Mitwirkenden an der Aktualität
unserer Homepage vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen, ist die
Einwilligung der abgebildeten Personen auf unserer Homepage
erforderlich! Nachdem es für den
H.u.GTEV Saalachthaler
ein erheblicher Aufwand wäre, jedes Vereinsmitglied und jede auf den Fotos
abgebildete Person um ein schriftliches Einverständnis zu bitten, gehen wir
von einem generellen Einverständnis unserer Vereinsmitglieder und den
anderer abgebildeten Personen aus, auch auf unserer Hompage abgebildet zu
werden!
Sollte ein Vereinsmitglied oder ein andere Person generell oder im
Nachhinein nicht mit der Darstellung seines Bildes einverstanden sein,
bitten wir um umgehende Benachrichtigung an
webmaster@saalachthaler.de
Es werden dann die
betreffenden Bilder der Person unverzüglich von unserer Homepage entfernt!
Einer Einwilligung für die Veröffentlichung von Bildern bedarf es nach §
23/I Nr. 3 KunstUrhG nicht wenn es sich um
„Bilder von
Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten
Personen teilgenommen haben“,
handelt! Unter den
Begriff „ähnliche Vorgänge“ fallen auch Vereinsveranstaltungen und
öffentliche Festlichkeiten!
Zukünftig ist es auch erforderlich, dass Fotografen die Bilder von
Veranstaltungen selbst gefertigt haben und die auf der Homepage
www.saalachthaler.de und
www.gaufest.saalachthaler.de
veröffentlicht werden sollen, schriftlich das Verwertungsrecht dem
H.u.GTEV
Saalachthaler
zusprechen!
Webmaster
H.u.GTEV Saalachthaler
Wichtiger Hinweis
Das Landgericht Hamburg
hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass der Betreiber einer Website
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Einträge in das Gästebuch und den Terminkalender.
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1. Reichenhaller Heimat-
und
Gebirgstrachten-Erhaltungsverein
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gegr. 1900
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Triftmeisterweg 6,
83435 Bad Reichenhall
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